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Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

 

§ 1 Anwendungsbereich

Diese AGB regeln sämtliche Verträge über die vorübergehende Betreuung von Hunden sowie alle weiteren Leistungen und Lieferungen, die im Zusammenhang mit der Betreuung durch die Hundepension Heiawuff erbracht werden.

§ 2 Definitionen

Hundepension, Urlaubsbetreuung: Mehrtägige Betreuung inklusive Übernachtung des Hundes in der Einrichtung.

Tagesbetreuung: Betreuung des Hundes während der Öffnungszeiten ohne Übernachtung, mit Abholung am selben Tag.

§ 3 Beratung und Buchung

Vor Aufnahme erfolgt ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem Haltung, Ablauf, Preise und mögliche Zusatzkosten erläutert werden. Die Details werden im Betreuungsvertrag festgehalten.

Besuche sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Besondere Anforderungen (z. B. Futter, Medikamente, Pflege) sind im Vorfeld anzugeben. Der Halter stellt sicher, dass alle notwendigen Utensilien rechtzeitig mitgebracht werden. Fehlendes Futter kann kostenpflichtig ergänzt werden. Eine Fütterung bei Tagesbetreuung erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung.

Verhaltensauffälligkeiten (z. B. Angst oder Aggression) oder gesundheitliche Besonderheiten sind vorab mitzuteilen.

Individuelles Training (z. B. Leinenführigkeit) wird nicht angeboten. Mögliche Trainingsrückschritte werden vom Halter akzeptiert.

Der Halter bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben.

§ 4 Vertragsabschluss

Vertragspartner sind die Hundepension und der Hundehalter (nachfolgend „Kunde“). Bei Buchung durch Dritte haften diese gemeinsam mit dem Kunden.

Anmeldungen können persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

Die Bestätigung erfolgt durch die Hundepension inkl. Preisangabe.

Der Vertrag wird wirksam, sobald die Reservierung bestätigt und der Gesamtbetrag innerhalb von 7 Tagen vor Ankunft vollständig bezahlt wurde.

Erfolgt keine rechtzeitige Zahlung, verfällt die Reservierung.

Verspätete Zahlungen gelten als neues Angebot und bedürfen einer erneuten Bestätigung. Ist keine Betreuung möglich, wird dies binnen 3 Tagen mitgeteilt und der Betrag rückerstattet.

Neue Hunde müssen vorab ein Probetag absolvieren, dieser wird nach dem Tagessatz verrechnet.

Für Tagesbetreuung gilt: Anmeldung spätestens einen Tag vorher, Bezahlung bei Übergabe; ohne Zahlung kann die Aufnahme verweigert werden.

§ 5 Leistungen und Preise

Die Hundepension stellt den gebuchten Platz bereit und erbringt die vereinbarten Leistungen.

Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung aller vereinbarten Entgelte sowie zusätzlicher Leistungen oder Auslagen.

Preisänderungen sind möglich, wenn nachträgliche Änderungen (z. B. Dauer, Anzahl der Hunde, Leistungen) erfolgen und akzeptiert werden.

§ 6 Freilauf

Während des Aufenthalts erhält der Hund ausreichend betreuten Freilauf auf dem gesicherten Gelände. Der Halter stimmt zu, dass der Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die damit verbundenen Risiken. Bei Angabe der Sozialverträglichkeit erfolgt Freilauf mit anderen Hunden.

§ 7 Gesundheit, Impfungen und Todesfall

Der Hund muss über einen gültigen Impfschutz (u. a. Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Tollwut) verfügen. Impfungen müssen mindestens 4 Wochen und maximal 1 Jahr alt sein. Der Impfpass ist vorzulegen und verbleibt in der Hundepension bis zur Abholung des Tieres.

Ohne entsprechenden Impfschutz kann die Betreuung abgelehnt werden.

Der Hund muss frei von Krankheiten und Parasiten sein. Entsprechende Vorsorgemaßnahmen sind nachzuweisen. Andernfalls kann eine kostenpflichtige Behandlung erfolgen.

Krankheiten, chronische Leiden oder Therapien sind vorab mitzuteilen. Bei ansteckenden Erkrankungen haftet der Halter für Folgekosten.

Im Krankheits- oder Notfall wird ein Tierarzt der Pension (Dr. Badegruber, Gleinstätten) beauftragt. Die Kosten trägt zu 100% der Halter inkl. Fahrtspesen.

Bei Tod des Hundes besteht – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – kein Anspruch auf Schadensersatz. Andernfalls ist dieser auf 1.000.000 € begrenzt. Eine Untersuchung kann auf Wunsch erfolgen, die Kosten trägt der Halter.

§ 8 Haftung

Der Halter bestätigt Eigentum am Hund und eine gültige Haftpflichtversicherung.

Die Betreuung erfolgt auf eigenes Risiko des Halters. Dieser haftet für Schäden durch seinen Hund.

Die Haftung der Hundepension ist entsprechend der Versicherung begrenzt (max. 1.000.000 €, sonst 100.000 €), ausgenommen Personenschäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

§ 9 Vorzeitige Abholung

Der Halter muss eine erreichbare Kontaktperson benennen. Bei gesundheitlichen Problemen oder auffälligem Verhalten wird eine Abholung verlangt.

§ 10 Bring- und Abholzeiten

Fixe Zeiten gelten für Übergabe und Abholung (werktags sowie Wochenende). Ein Anspruch auf andere Zeiten besteht nicht.

Bei verspäteter Abholung kann der Hund in eine Notbetreuung überstellt werden. Die Kosten trägt der Halter.

§ 11 Zahlungsbedingungen

Es gilt der im Vertrag vereinbarte Preis.

Die Zahlung erfolgt im Voraus oder nach Absprache BAR bei Übergabe/Abholung.

Zusatzkosten sind bei Abholung zu begleichen. Offene Beträge werden an ein Inkassobüro übergeben.

§ 12 Stornierung und Änderungen

Reservierungen sind verbindlich. Bei Stornierung fallen folgende Gebühren an:

Hundepension (mehrtägig):

über 4 Wochen vorher: kostenfrei

2–4 Wochen: 20 %

5 Tage – 2 Wochen: 50 %

unter 4 Tage: 100 %

Nichterscheinen: 100%

Tagesbetreuung:

über 24 Stunden vorher: kostenfrei

unter 24 Stunden: 100 %

§ 13 Betriebsgelände

Der Zutritt ist auf den Empfangsbereich beschränkt. Hunde sind anzuleinen. Das Betreten weiterer Bereiche erfolgt nur nach Erlaubnis und auf eigene Gefahr. Parkplätze werden auf eigenes Risiko genutzt.

§ 14 Datenverarbeitung

Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Betreuung verwendet und nicht weitergegeben. Foto- und Videoaufnahmen während des Aufenthalts dürfen für Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden.

§ 15 Ablehnung von Anfragen

Die Hundepension behält sich vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 16 Schlussklausel

Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Deutschlandsberg, sofern gesetzlich zulässig.

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